Zugangsvoraussetzungen

Um die schulische Ausbildung starten zu können, benötigen Sie einen Mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren (z. B.: als Staatliche geprüfte/r Kinderpfelger/in).

In das erste Studienjahr der Fachakademie in der schulischen Form kann darüber hinaus eintreten, wer das Sozialpädagogische Einführungjahr (SEJ) abgeleistet hat.

Gerne nehmen wir auch Studierende auf, die das SEJ an einer anderen Fachakademie durchlaufen haben.

Natürlich steht der Weg in die gegliederte Ausbildung auch Bewerberinnen und Bewerbern mit (Fach-) Abitur offen.

Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Neuburg a. d. Donau

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